Die Internet-Beschwerdestelle des eco Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. ist eine zentrale Anlaufstelle für Beschwerdeannahmen im Internet, die Beschwerden nachgehen wie z.B. über www-Inhalte, Beschwerde über Beiträge in Diskussionsforen, Beschwerde über einzelne Newsgroup-Artikel oder gesamte Newsgroups, Beschwerde über Filesharing, Beschwerde über Chat-Kommunikation und Beschwerde über E-Mails. Anwender haben die Möglichkeit auf der Webseite oder per E-Mail Ihre Beschwerde an die Internet-Beschwerdestelle zu richten.
Sofern die gemeldeten Inhalte den erforderlichen Mindestangaben entsprechen, werden diese sowohl rechtlich als auch hinsichtlich der Herkunft geprüft. Dabei sind die Bewertungskriterien in rechtlicher Hinsicht insbesondere:
• §§ 174 bis 184 c StGB (Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung)
• §§ 86, 86a StGB (Verbreitung antidemokratischer oder nazistischer Propaganda)
• § 130 StGB (Volksverhetzung)
• § 130 a StGB (Anleitung zu Straftaten)
• § 131 StGB (extreme Gewaltdarstellungen)
• §§ 129, 129 a StGB (Unterstützung oder Werbung für kriminelle oder terroristische Vereinigungen)
• § 111 StGB (Aufforderung zu Straftaten)
• §§ 4 und 5 JMStV (jugendgefährdende und entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte)
• § 7 UWG (unerlaubte Zusendung von Werbemails und Newsletter)
Maßnahmen
Unter Wahrung der Anonymität und unter begründeten Beschwerden werden dann folgende Maßnahmen ergriffen:
(1) Meldung an den Content- oder Hostprovider
Ergibt die Prüfung der Beschwerdestelle, dass der gemeldete Inhalt gegen einschlägige Jugendmedienschutz- bzw. Strafgesetze verstößt und in Deutschland gehostet ist, weist die Beschwerdestelle den Inhalteanbieter bzw. Hostprovider auf diesen Umstand hin und bittet um Abhilfe (Löschen des Inhaltes oder Implementierung von Altersverifikationssystemen oder anderen Maßnahmen zum Schutz vor unbeschränktem Zugriff Minderjähriger auf den beanstandeten Inhalt).
Entsprechendes gilt für nicht in Deutschland gehostete Inhalte, soweit keine INHOPE (International Association of Internet Hotlines) Partnerhotline zuständig ist.
(2) Meldung an INHOPE-Partnerhotline
eco ist (Gründungs-) Mitglied bei INHOPE (International Association of Internet Hotlines), dem internationalen Dachverband von Beschwerdestellen. Soweit gemeldete Internetinhalte gegen einschlägige Jugendmedienschutz- bzw. Strafgesetze verstoßen und im Ausland gehostet werden und im betreffenden Land eine INHOPE Partnerhotline existiert, informiert die Internet Beschwerdestelle diese über den rechtswidrigen Internetinhalt. Die Partnerhotline übernimmt dann die weitere Bearbeitung der Beschwerde.
(3) Strafanzeige
Ergibt die Prüfung der Beschwerdestelle eine strafrechtliche Relevanz des gemeldeten Inhalts, informiert die Beschwerdestelle die zuständige staatliche Stelle.
(4) Weitere Maßnahmen bei Spam-Beschwerden
Im Rahmen der Bearbeitung von SPAM -Beschwerden wird zwischen „allgemeinen“ und „besonderen“ Spam-E-Mails unterschieden.
Definitionen:
Allgemeine Spam-E-Mails sind solche, die allein deswegen rechtswidrig sind, weil sie unverlangt und massenweise zugesandt wurden.
Besondere Spam-E-Mails sind solche, die über die Rechtswidrigkeit der unverlangten Versendung hinaus entweder rechtswidrige Inhalte (siehe Aufzählung oben) beinhalten oder – zum Beispiel per Link – auf solche verweisen.
(a) Vorgehensweise bei allgemeinen Spam-E-Mails
Die Beschwerdestelle ergreift je nach Lage des Falles folgende Maßnahmen:
• Der Versender der Spam-E-Mail wird über den Erhalt der Beschwerde informiert und gebeten, die rechtlichen Voraussetzungen für zulässiges E-Mail-Marketing zu beachten
• eco arbeitet bei der Bekämpfung von Spam mit dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) und der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs (WBZ) zusammen. Mit diesen zwei Organisationen hat sich die Beschwerdestelle zu einem Aktionsbündnis zur Bekämpfung von deutschsprachigen Spam-E-Mails zusammengeschlossen und geht rechtlich gegen die Spam-Versender und deren Auftraggeber vor.
Die Beschwerdestelle ermittelt den mutmaßlichen Urheber der jeweiligen Spam-E-Mail und holt die eidesstattliche Versicherung des/der Beschwerdeführers/-in ein, dass dieser/diese die beschwerdegegenständliche E-Mail nicht angefordert habe und mit dem werbenden Unternehmen nicht in Geschäftsbeziehung stünde. Dann übermittelt die Beschwerdestelle diese Informationen samt der Spam-E-Mail an die genannten Kooperationspartner. Diese fordern den Urheber der Spam-E-Mail zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auf und gehen im Falle der Nichtabgabe dieser Erklärung gegen den Urheber des Spam-Versandes gerichtlich vor.
• Soweit ein Versender betroffen ist, der am Whitelistprojekt Certified Senders Alliance (CSA) teilnimmt, und der Beschwerdeführer der Beschwerdestelle sein Einverständnis in die Weitergabe seiner betroffenen E-Mail-Adresse an den Versender erteilt, erfolgt die Bearbeitung der Beschwerde nach deren Verfahrensordnung.
• Werden in Spam E-Mails Rufnummern beworben, meldet die Beschwerdestelle dies der hierfür zuständigen Bundesnetzagentur (BNetzA). Im Fall von Spam-E- Mails, die Premium-Rate-Rufnummern bewerben und/oder unter sonstigen Verstößen gegen § 66a und 66b TKG versandt werden, ergreift die BNetzA dann Maßnahmen nach § 67 TKG. Demnach kann die Regulierungsbehörde im Rahmen der Nummernverwaltung Anordnungen und andere geeignete Maßnahmen treffen, die sicherstellen, dass die gesetzlichen Vorschriften und die von ihr erteilten Bedingungen über die Zuteilung von Nummern eingehalten werden. Insbesondere kann die Regulierungsbehörde bei Nichterfüllung von gesetzlichen oder behördlich auferlegten Verpflichtungen die rechtswidrig genutzte Nummer entziehen.
(b) Vorgehensweise bei besonderen Spam-E-Mails
Besondere Spam-E-Mails werden entsprechend den vorstehenden Bestimmungen unter 1-4a der Beschwerdeordnung bearbeitet.
Enthält die Spam-E-Mail einen Hinweis auf einen www-Inhalt im Sinne der Bewertungskriterien, bearbeitet die Beschwerdestelle diesen Inhalt nach den Punkte  1-3 der oben gennanten Maßnahmen.
 
SPAM Melden:
Für den Fall einer Beschwerde haben Anwender die Möglichkeit per hotline@eco.de Ihre Beschwerde einzureichen. Für Beschwerden über Spam E-Mails benutzen Sie bitte die E-Mail Adressen  allgemeiner-spam@internet-beschwerdestelle.de  bzw. besonderer- spam@internet-beschwerdestelle.de. Sie können auch die Beschwerdeformulare auf der Seite https://www.internet-beschwerdestelle.de benutzen.
Um Beschwerden über Spam E-Mails bearbeiten zu können, ist eine Kopie, auf die sich die Beschwerde bezieht, vollständig zu übermitteln. Weiterhin ist der Original-Header der Spam E-Mail zwingend notwendig. Wie Sie den Header der E-Mail anzeigen lassen können finden Sie hier.
 
Die Certified Senders Alliance:
Gemeinsam mit dem Deutschen Dialogmarketing Verband DDV hat eco, Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V., ein Positivlistenprojekt aufgesetzt, die so genannte “Certified Senders Alliance“. Die CSA zentralisiert eine Whiteliste von Massenversendern, die es erlaubt und gewährleistet, dass seriöse und gewollte E-Mails Ihr Ziel auch erreichen und nicht von Internet Service Providern von vornherein geblockt werden. Dies ermöglicht eine hohe Konsistenz und einen hohen Qualitätsstandard. Massenversender müssen dadurch nicht mehr mit jedem ISP verhandeln. Die Teilnahme für die Mitglieder des eco Verband der deutschen Internetwirtschaft ist kostenlos.