ill_fielshareEin File-Upload eines POP-Albums der Sängerin Rhianna, brachte einer Münchner Familie eine Abmahnung wegen Filesharing ein. Obwohl die Eltern der drei erwachsenen Kinder, dass betreffende Kind nicht nennen und die Kinder selber von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machten, reichte das dem Oberlandesgericht München nicht, die Urheberansprüche von Universal Music gerecht zu werden und verurteilte die Eltern zu einer Zahlung von 3500 Euro. Die Verurteilung hätte dennoch abgewendet werden können.
Wie die Verurteilung hätte vermieden werden können, sagt Rechtsanwalt Christian Solmecke auf eigenen Seiten: 

In diesem Fall soll der Anschlussinhaber laut OLG München verpflichtet sein, den tatsächlichen Täter zu benennen. Aus der Sicht vom Rechtsanwalt Solmecke widerspricht das der Auffassung des Bundesgerichtshofes, nach der es ausreicht, einen alternativen Sachvortrag vorzutragen, ohne einen konkreten Täter benennen zu müssen.
Allerdings war es in den vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fällen BearShare“ Entscheidung (Urteil 08.01.2014 – I ZR 169/12) und in dem Fall „Tauschbörse III“ (Urteil vom 11.06.2015 (I ZR 75/14) auch immer so, dass die Betroffenen nicht wussten, wer die Tat begangen hat. Insofern stellen sich Abgemahnte derzeit besser, wenn sie vortragen, die Tat nicht selbst begangen zu haben. Darüber hinaus müssen dann noch andere Familienmitglieder genannt werden, die zur Tatzeit anwesend waren und als mögliche Täter in Betracht kommen. Kommen allerdings minderjährige Täter in Betracht, muss noch vorgetragen werden, dass diese auch tatsächlich vorher belehrt worden sind. Volljährige Kinder und Ehegatten müssen vor der Internetnutzung nicht belehrt werden.(HAB)

YouTube – Filesharing-Abmahnung: Eltern brauchen ihre Kinder nicht zu verpetzen | Kanzlei WBS

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Wie kann man sich im Vorfeld schützen:
Eltern müssen ihre minderjährigen Kinder vor der Internetnutzung lediglich darüber belehren, dass die Teilnahme an Filesharing Tauschbörsen rechtswidrig und verboten ist!
Zudem sollten Eltern immer mal wieder auf die Computer der Kinder schauen, lassen Sie sich Surfgewohnheiten und was auf die Computer herunter geladen wird zeigen. Stutzig sollten Sie werden, wenn Kinder immer wieder die neueste Musik bzw. teuere Programme auf den Geräten geladen haben, die Sie wahrscheinlich nicht vom Taschengeld gekauft haben können.
Lesen Sie unseren Beitrag zu Filesharing “Warum ist Filesharing (P2P) gefährlich?”
Bild: freedigitalphotos.net