Die paysafecard ist ein elektronisches Zahlungsmittel, das überwiegend bei Online-Diensten im Internet Verwendung findet und ähnlich funktioniert wie eine Prepaid-Karte. Der Käufer kann diese Karte an verschiedenen Verkaufsstellen erwerben und erhält damit einen 16-stelligen Code, den er z.B. in Webshops als Zahlungsart benutzen kann. Wenn das Guthaben aufgebraucht ist, wird auch der Code ungültig.
Der Vorteil gegenüber anderen Zahlungsmitteln ist die Tatsache, dass keine persönlichen Daten für den eigentlichen Bezahlvorgang notwendig sind. Genau dieser Umstand macht die Karte allerdings interessant für Internetkriminelle.
Die häufigsten Betrugsmaschen zeigen wir Ihnen hier:
1.) BKA-Trojaner
Die meisten Versionen des BKA-Trojaners nutzen als Bezahloption die paysafecard und Ukash (ein weiteres Prepaid-Zahlungsmittel). Einen Überblick über die verschiedenen Varianten haben wir Ihnen auf der Webseite www.bka-trojaner.de bereitgestellt. Hier finden Sie auch Anleitungen und Hilfestellungen für eine selbstständige Bereinigung.
Der Rechner des Opfers wird hierbei über einen Drive-By-Download mit dem Trojaner infiziert und im Anschluss durch eine Vorschaltseite gesperrt. Dem Anwender wird über diesen Sperrbildschirm gemeldet, er habe illegale Dateien auf seiner Festplatte und müsse für die Entsperrung seines Rechners einen bestimmten Betrag bezahlen. Das “Bußgeld” liegt hier in der Regel zwischen 50 und 200 Euro und kann nur mit einer Paysafecard (oder Ukash) beglichen werden.
Hinweis: Sollten Sie einen dieser Sperrbildschirme auf Ihrem Monitor feststellen, helfen wir Ihnen gerne in unserem kostenlosem Support-Forum weiter.
2.) Guthaben vervielfachen
Eine weitere beliebte Betrugsmasche in Verbindung mit der paysafecard sind Webseiten oder Programme, die damit locken, das Guthaben einer Karte zu verdoppeln, bzw. zu vervielfachen. Gibt man seinen Paysafecard-Code allerdings ein, werden diese Daten abgegriffen und an den Angreifer übermittelt. Der Wert der Karte bleibt natürlich unberührt (zumindest bis der Angreifer damit bezahlt hat).
3.) Zahlungsoption bei eBay
Derzeit wird die paysafecard bei eBay nicht als Zahlungsmittel akzeptiert! Seien Sie also vorsichtig, wenn der Verkäufer Sie danach fragt.
4.) Bereitstellungsgebühr bei Geldgewinn
Ihnen wird telefonisch über eine Anwaltskanzlei ein Geldgewinn versprochen. Für die Lieferung und Bereitstellung der Unterlagen verlangt der Anrufer eine Gebühr in Form von paysafecards, die Sie an den Kurier übergeben sollen. Kontaktieren Sie in diesem Fall direkt die nächste Polizei-Dienststelle!
Achtung: Wir weisen hier ausdrücklich darauf hin, dass Sie in diesen genannten Fällen keine Zahlungen oder Codeeingaben tätigen dürfen! Sollten Sie dennoch bereits gezahlt haben, wenden Sie sich bitte an das paysafecard Service-Team.